Universitätsentwicklung / Universitätsfinanzierung
Regierung erklärt mit Finanzrahmengesetz die eigenen Ziele für obsolet
Die wachsende gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Universitäten muss im 21. Jahrhundert auch in einer entsprechenden Finanzierung und Ausstattung zum Ausdruck kommen. Die EU-Kommission hat an ihre Mitgliedsstaaten die Empfehlung gerichtet, mittelfristig zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für den tertiären Bildungsbereich (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) aufzuwenden. Der österreichische Nationalrat hat in Anlehnung an diese Vorgabe den Beschluss gefasst, bis 2020 die öffentlichen und privaten Investitionen in den tertiären Sektor von derzeit 1,3 auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen – mit der Verabschiedung des Bundesfinanzrahmengesetzes 2012 bis 2015 am 18. Mai 2011 haben sich Gesetzgeber und Bundesregierung endgültig von diesem Ziel distanziert.
Hochschulzugang
Für dauerhafte Regelung statt gesetzlichem Flickwerk
Das jahrzehntelang propagierte System des „freien Hochschulzugangs“ hat sich - entgegen allen Beteuerungen auf politischer Ebene - nicht bewährt. Im internationalen Vergleich liegt Österreich bei der Quote der Absolventinnen und Absolventen ebenso zurück wie bei der Bildungsbeteiligung im tertiären Sektor, in dem Studierende aus bildungsfernen Schichten nach wie vor unterrepräsentiert sind. Die Österreichische Universitätenkonferenz drängt daher weiter auf die nach wie vor ausstehende grundsätzliche Regelung der Zugangsfrage, die im Zuge einer Novellierung des UG 2002 zu verankern wäre. Die Im Frühjahr 2011 vom Nationalrat beschlossene Neuregelung der Studieneingangsphase mit einer verpflichtenden Anmeldung zum Studium ist als Teillösung ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch muss es Ziel sein, von der Praxis des gesetzlichen Flickwerks mit zeitlich befristeten „Notfallsparagrafen“ hin zu einer dauerhaften Regelung des Zugangs zur Universität zu gelangen, die insbesondere auch die jeweils verfügbaren Studienplatzkapazitäten berücksichtigt.
Bologna-Prozess
uniko im Europäischen Hochschul- und Forschungsraum als Mitgestalter aktiv
Nach der Bologna-Deklaration (Juni 1999) ist der Bologna-Prozess massiv in Diskussion geraten, nicht zuletzt durch die Studierendenproteste im Herbst 2009. Die Grundintentionen der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (EHR) sind dennoch sinnvoll und werden von der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) unterstützt. Die österreichischen Universitäten sind sich ihrer Verantwortung bewusst: Die Umsetzung der neuen Bologna-konformen Studien, also die Einführung einer zwei- bzw. dreistufigen Studienarchitektur (Bachelor, Master, Doktorat) als sichtbare Ausprägung des EHR, wird von den zuständigen Organen der Universitäten aktiv mit gestaltet und ständig verbessert.
Fremdenrecht
Rot-Weiß-Rot-Karte: Erleichterungen für Studierende in Sichtweite
Mit der Einführung der Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“, „Rot-Weiß-Rot-Karte-plus“ und „Blaue Karte“ ab 1. Juli 2011 wird dem beharrlichen Drängen der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) betreffend Abbau bürokratischer Hürden für Studenten/innen und Studienabsolventen/innen aus Drittstaaten in wesentlichen Punkten Rechnung getragen. Dem von der Bundesregierung beschlossenen kriteriengeleiteten Zuwanderungssystem gingen intensive Gespräche der uniko mit Referenten/innen der involvierten Bundesministerien voraus. Die wichtigsten Ergebnisse des jüngsten Runderlasses des Innenministeriums vom 17. Mai 2011: Anträge auf Erteilung einer „Aufenthaltsbewilligung – Studierende“ sind im Rahmen der Möglichkeiten bevorzugt und prioritär zu behandeln, damit Studierende innerhalb der Zulassungsfrist die Meldung des Studium durchführen können. Zudem erhalten Drittstaatsangehörige, die ihr Studium ab dem zweiten Studienabschnitt absolviert haben, auf Antrag ein Aufenthaltsvisum zur Arbeitssuche für sechs Monate nach positivem Abschluss des Studiums.
Kollektivvertrag
Uni-Kollektivvertrag wird zügig mit Leben erfüllt
Mit der Unterzeichnung des Kollektivvertrages (KV) 2009 wurde eine neue Ära für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse an den Universitäten eröffnet, die durch das Universitätsgesetz (UG) 2002 vorgezeichnet war: Mit Wirksamwerden des UG (1.1.2004) sind neu eintretende Mitarbeiter/innen keine Bundesbediensteten mehr, sondern Angestellte der jeweiligen Universität. Mehr als ein Drittel des Universitätspersonals unterliegt dem Kollektivvertrag, in einem kontinuierlichen Prozess wird sich dieser Anteil in den nächsten Jahrzehnten steigern, da Neuanstellungen nur mehr im Kollektivvertrag möglich sind. Dies bedeutet, dass im Zuge der Reform die letzten Beamten/innen in rund 30 Jahren, die letzten Vertragsbediensteten in ca. 40 Jahren ihre Pension antreten werden. Bis dahin werden die Personalabteilungen die drei Personalkategorien (Beamte, übergeleitete Vertragsbedienstete und das kollektivvertragliche Personal) zu administrieren haben.
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