Universitätsentwicklung / Universitätsfinanzierung
Nach der Budgetrede: Mehrbedarf der Universitäten annähernd erfüllt
Die wachsende gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Universitäten muss im 21. Jahrhundert auch in einer entsprechenden Finanzierung und Ausstattung zum Ausdruck kommen. Die EU-Kommission hat schon vor geraumer Zeit an ihre Mitgliedsstaaten die Empfehlung gerichtet, mittelfristig zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für den tertiären Bildungsbereich (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) aufzuwenden. Der Nationalrat hat Ende 2007 einhellig und im September 2008 mit Stimmenmehrheit in Anlehnung an diese Vorgabe den Beschluss gefasst, bis 2020 die öffentlichen und privaten Investitionen in den tertiären Sektor von derzeit 1,2 auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen – im Regierungsprogramm wurde dieser Zeithorizont allerdings nicht mehr erwähnt.
Universitätsgesetz-Novelle
Fortschritte im Kleinen, aber keine Bewegung bei den großen Brocken
Mit dem Universitätsgesetz (UG) 2002 hat der Gesetzgeber eine moderne, auch international anerkannte Universitätsorganisation geschaffen, die sich seit dem vollen Wirksamwerden mit Jahresbeginn 2004 aus Sicht der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) grundsätzlich bewährt hat. Die seit 2008 diskutierte und am 9. Juli 2009 vom Nationalrat beschlossene UG-Novelle hat nach Ansicht der uniko keine Weiterentwicklung der Universitätsautonomie zur Folge. Zwar ist es gelungen, punktuelle Verbesserungen - etwa die bessere Abstimmung von Kompetenzen von Rektorat und Senat sowie qualitative Zugangskriterien für Master- und neue Doktoratsstudien - im Gesetz zu verankern. Hingegen fehlt nach wie vor eine Lösung für Kapazitätsengpässe, der Gesetzgeber drückt sich nach wie vor um die Frage der ausreichenden Finanzierung von Studienplätzen. Die uniko hat dazu in einer Aussendung Stellung bezogen:
Hochschulzugang
Für dauerhafte Regelung statt gesetzlichem Flickwerk
Das jahrzehntelang propagierte System des „freien Hochschulzugangs“ hat sich - entgegen allen Beteuerungen auf politischer Ebene - nicht bewährt. Im internationalen Vergleich liegt Österreich bei der Quote der Absolventinnen und Absolventen ebenso zurück wie bei der Bildungsbeteiligung im tertiären Sektor, in dem Studierende aus bildungsfernen Schichten nach wie vor unterrepräsentiert sind. Die Österreichische Universitätenkonferenz drängt daher weiter auf die nach wie vor ausstehende grundsätzliche Regelung der Zugangsfrage, die im Zuge der Novellierung des UG 2002 zu verankern wäre. Dabei ist das Thema Hochschulzugang unter einem quantitativen und einem qualitativen Gesichtspunkt zu betrachten.
Bologna-Prozess
Zehn Jahre Europäischer Hochschulraum - Vorrang für Arbeitsmarkt?
Zehn Jahre nach der Bologna-Deklaration im Juni 1999 offenbaren sich die Möglichkeiten und Grenzen zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (EHR): Bei ihrem jüngsten Treffen Ende April 2009 in Leuven verabschiedeten die Bildungsminister/innen der 46 am Bologna-Prozess teilnehmenden Länder ein weiteres Communiqué, das den Fokus in der tertiären Bildung zunehmend auf die Perspektiven des Arbeitsmarkts ausrichtet. Zudem sollen Instrumente entwickelt werden, die Universitäten transparenter darstellen und untereinander vergleichbarer machen sollen. Beide Vorgaben werden auch Österreichs Universitäten in den kommenden Jahren noch intensiver beschäftigen.
Fremdenrecht
Leitfäden als erste Erleichterungen im Bürokratiegestrüpp
Die Bestimmungen der Fremdenrechtsgesetze 2005 haben in den vergangenen Jahren auf akademischem Boden wiederholt Anlass zu Beschwerden und Unmut gegeben. Die kontinuierlich, auch medial geäußerte Kritik der Universitätenkonferenz und vieler Universitätsangehöriger an den bürokratischen Hürden für Forscher/innen und Studierende aus Drittländern haben die Bundesregierung 2007 bewogen, eine Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Die wichtigsten seit Jahresbeginn 2008 in Kraft getretenen Änderungen für ausländische Forscher/innen betreffen deren nach Österreich mitziehende Gattinnen und Gatten sowie Kinder, die künftig bewilligungsfrei eine Beschäftigung in Österreich aufnehmen dürfen. Die Forscher/innen können auch eine – quotenpflichtige – Niederlassungsbewilligung als Schlüsselkraft beantragen. Auch bei der Einreise für Forscher/innen mit Aufnahmevereinbarung wurde das Procedere erleichtert. Die Diskussion über den Umfang und Inhalt der Amtshilfe der Universitäten ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Fertig gestellt wurde indessen ein Leitfaden betreffend fremdenrechtliche Bestimmungen für Forscher/innen, der zwischen vier Bundesministerien (Inneres, Europäische und Internationale Angelegenheiten, Wirtschaft und Arbeit, Wissenschaft und Forschung) sowie Wirtschaftskammer (WKO), Austauschdienst (OeAD) und Universitätenkonferenz abgestimmt wurde. Er wurde im August 2008 in Umlauf gebracht und richtet sich an Forscher/innen, Forschungseinrichtungen sowie an Behörden im In- und Ausland. Im Frühjahr 2009 wurde zwar ein weiterer Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende publiziert, allerdings harrt noch eine Reihe offener Probleme einer Lösung, allen voran die lange Bearbeitungsdauer und - damit verbunden - Wartezeit sowie die uneinheiltliche Vorgehensweise bei Anträgen auf Aufenthaltsbewilligung.
Um auch für Studierende aus Drittstaaten Erleichterungen zu erwirken, hat der Vorsitzende des Forums Internationales und Montanuni-Rektor Wolfhard Wegscheider Kontakt mit Innenministerin Maria Fekter aufgenommen. Die erörterten Lösungsvorschläge im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Rot-Weiß-Rot-Card geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Das Forum Internationales der Universitätenkonferenz hat das Thema weiterhin als vorrangig auf seine Agenda gesetzt.
Kollektivvertrag
Uni-Kollektivvertrag tritt ab 1. Oktober 2009 in Kraft
Nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen wurde am Dienstag, 5. Mai 2009 der neue Uni-Kollektivvertrag (KV) von den Spitzenvertretern der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) und des Dachverbandes der Universitäten feierlich unterzeichnet. Dieser wird für alle seit dem 1. Jänner 2004 eingetretenen sowie für die künftigen Mitarbeiter/innen an den Universitäten mit 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.
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