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Erklärungen
Die österreichische Universitätenkonferenz verfasst im Rahmen ihrer universitätspolitischen Arbeit Erklärungen zu relevanten Themen.
In der Spalte rechts können die jüngsten Erklärungen eingesehen werden.
Positionen der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Lehrer/innenbildung neu
Stand: 14. März 2011
Die österreichischen Universitäten sehen Lehrer/innenbildung als eine ihrer wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft, für deren Erfüllung sie über sehr gute wissenschaftliche und künstlerische Rahmenbedingungen verfügen. Sie haben daher großes Interesse an einer maßgeblichen Mitgestaltung von Reformbestrebungen, die zu einer qualitativ hochstehenden, auf zukünftige professionelle Herausforderungen vorbereitenden und auf flexible Einsetzbarkeit im Berufsleben ausgerichteten Ausbildung von Lehrer/inne/n führen. Die vorliegenden Positionen konzentrieren sich auf die Lehrer/innenbildung neu, jedoch unterstützt die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) die Ausbildung aller Pädagog/inn/en (inclusive der Vorschulpädagog/inn/en) auf tertiärem Niveau.
Von der Universitätenkonferenz werden dabei folgende Positionen vertreten:
1. Die Universitäten sehen die Ausbildung von Lehrer/inne/n für die Sekundarstufen I und II als ihre Hauptaufgabe im Rahmen der Pädagog/inn/enbildung neu.
2. Die österreichischen Universitäten halten angesichts der wachsenden fachwissenschaftlichen und beruflichen Herausforderungen von Lehrer/inne/n einen verpflichtenden Masterabschluss für unverzichtbar.
3. Die österreichischen Universitäten sind grundsätzlich offen für Organisationsentwicklungen, die zu einer Qualitätssteigerung und organisatorischen Optimierung der Lehrer/innenbildung führen.
Opinion of four European Rectors' Conferences on The Future of European Cohesion Policy
Keywords
• Coordination of Structural Funds, Framework Programmes for Research and Technological Development and the Support for Innovation
• Implementation of the Knowledge Triangle
• Application of the Co-Financing Mechanism
• Simplification
• Innovation-Friendly Procurement Policies
• Impartial Decision-Making and Quality Assurance
Introduction
Universities play a central role in raising the competitiveness of their regions and in improving the conditions of disadvantaged areas and population groups. As such, they play a critical role in the so-called "knowledge triangle" of education, research, and innovation, and the triangle itself is entirely or partially dependent on the unique characteristics of the universities involved. With their contributions in both training and research, universities can be counted among the drivers of innovation and the "laboratories of the future" in Europe.
The universities are therefore also important actors in the Cohesion Policy of the European Union, as the successful implementation of the EU's new priorities for the regions in Europe 2020 is highly dependent on the actual implementation of a variety of educational, training, and research projects, as well as those dealing with technology transfer and innovation. This is why the universities will actively participate in the current debate about their future and available tools for the next EU budget period (2014-2020).
The following opinion paper from the university rectors' conferences of Germany, Austria, Poland, and Hungary - which represent most of the universities of their respective countries - illustrates the experiences they have had in recent years with the implementation of Cohesion Policy programmes and projects and makes six primary demands.
The opinion paper is primarily meant for the European Council, the EU Commission, the EU Parliament, and the regional governments, local authorities, as well as the Committee of the Regions of the EU.
Trilaterale Erklärung (HRK - uniko - CRUS) zur europäischen Innovationspolitik
Trilaterales Treffen vom 22./23. September 2010 in Basel
Im Rahmen ihres diesjährigen Trilateralen Treffens am 23. September 2010 in Basel haben die deutsche Hochschulrektorenkonferenz, die österreichische Universitätenkonferenz und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten die aktuellen Entwicklungen im Bereich der europäischen Innovationspolitik diskutiert. Das von der Europäischen Kommission verfolgte Ziel eines „intelligenten Wachstums“ auf Grundlage von Wissen und Innovation wurde grundsätzlich begrüßt. Mit Blick auf die innovationspolitische Debatte in Brüssel, die mit der am 6. Oktober 2010 veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Innovationsunion“ weiter an Dynamik gewonnen hat, haben die drei Konferenzen gemeinsam folgende grundsätzliche Forderungen festgehalten:
- Der hier zugrundeliegende Innovationsbegriff muss möglichst umfassend angelegt sein. Damit die angestrebte „Innovationsunion“ ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, muss sie ein breites Spektrum von Themen, Dienstleistungen, Produkten wie auch gesellschaftlichen Innovationen einschließen und ausnahmslos alle relevanten Träger von Innovation in den Prozess einbeziehen.
Trilaterale Erklärung: HRK - uniko- CRUS: Gemeinsame Leitlinien zur externen Qualitätssicherung an Hochschulen
Trilaterales Treffen vom 22./23. September 2010 in Basel
Die deutsche Hochschulrektorenkonferenz, die österreichische Universitätenkonferenz und die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten haben sich auf Leitlinien zur Gestaltung der externen Qualitätssicherung an ihren Mitgliedshochschulen verständigt.
- Die Verantwortung für die Qualität von Lehre, Lernen, Forschung und unterstützenden Services liegt bei den Hochschulen selbst und muss auch von ihnen wahrgenommen werden können. Die Hochschulen bestimmen, wie sie die Qualität ihrer Leistungen im Rahmen ihrer strategischen Ziele aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern. Dazu trägt eine externe, wissenschaftsgeleitete Begutachtung der hochschulinternen Qualitätssicherungs- und -entwicklungsprozesse bei.
- Bei der Begutachtung hochschulinterner Qualitätssicherungs- und
-entwicklungsprozesse sind die im Europäischen Hochschulraum als verbindlich anerkannten European Standards and Guidelines (ESG) maßgeblich. Den Hochschulen steht es frei, eine Agentur zu wählen, die in das Europäische Register (EQAR) eingetragen ist.
Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen mit Frankreich
Geschehen in Paris am 21. Juni 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische Fachhochschul-Konferenz (FHK) für Österreich, die Conférence des présidents d‘université (CPU) und die Conférence des directeurs des écoles francaises d‘ingénieurs (CDEFI) für Frankreich,
unter Berücksichtigung des österreichisch-französischen Kulturabkommens, unterzeichnet am 15. März 1947 in Wien;
unter Berücksichtigung der Niederschrift der 15. Tagung des Gemischten österreichisch-französischen Kulturkomitees, unterzeichnet am 18. März 1997 in Wien;
unter Berücksichtigung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, unterzeichnet am 11. April 1997 in Lissabon;
Empfehlungen der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Studienberechtigungsprüfung
Beschluss vom 31. Mai 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) möchte mit den folgenden Empfehlungen die Standards für die Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen gemäß § 64a Abs. 8, UG 02 im Sinne des § 6 des Hochschulberechtigungsgesetzes dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis bringen. Die hier empfohlenen Standards für die Studienberechtigungsprüfung wurden im Sinne der Studierwilligen mit Augenmerk auf österreichweite Transparenz ausgearbeitet.
Die Studienberechtigungsprüfung ist für Studienwerber/innen gedacht, die bereits über eine einschlägige Vorbildung, in Form eines Berufes oder einer Schulausbildung ohne Matura, verfügen, also eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können, und ein Studium an einer österreichischen Universität beginnen möchten. Neben der Berufsreifeprüfung und der Abendmatura nimmt die Studienberechtigungsprüfung eine Sonderstellung ein, da sie als einzige von der aufnehmenden Institution angeboten wird und somit von den zukünftigen Studierenden genau jene Vorbildung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung verlangen kann, die im darauffolgenden Studium als Fundament notwendig ist.
Empfehlungen der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) zu einer Open Access-Politik der Universitäten
Beschluss vom 12. Jänner 2010
Innerhalb der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) gibt es seit längerem Diskussionen rund um das Thema Open Access. Bereits 2004 hat die damalige Österreichische Rektorenkonferenz die Berlin-Erklärung unterschrieben. Nach der Veröffentlichung der Recommendations from the EUA Working Group on Open Access im März 2008 gewann das Thema wieder an Aktualität, zumal diese Erklärung auch vom Plenum der uniko in seiner Sitzung vom 28. April 2008 akzeptiert wurde. Im Zuge dieser Sitzung wurde die Gründung der Arbeitsgruppe „Open Access“ beschlossen, deren Aufgabe es sein sollte, Empfehlungen an die Universitäten zum Umgang mit der Thematik zu erarbeiten und zu überlegen, inwieweit die Errichtung eines gemeinsamen Repositoriums für wissenschaftliche Publikationen sinnvoll beziehungsweise wünschenswert sein könnte.
Motivation
Ausgangspunkt der Diskussion war die Tatsache, dass die Forschung an öffentlichen Universitäten hauptsächlich durch die öffentliche Hand finanziert wird. Konsequenterweise erwächst dadurch die gesellschaftspolitische Verantwortung, die Ergebnisse der Tätigkeit der Universitäten der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Da Forschungsergebnisse traditionellerweise jedoch primär in wissenschaftlichen Fachjournalen – deren Nutzung entgeltlich ist – veröffentlicht werden, wird der Zugang zum an sich öffentlichen Gut „Wissen“ tendenziell eingeschränkt.
Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Berufsbegleitenden Studium
Präambel
Erwerbstätigkeit unter Studierenden ist kein neues Phänomen. Das Forum Lehre der
Österreichischen Universitätenkonferenz setzt sich schon seit einiger Zeit mit diesem
wichtigen Thema auseinander und möchte mit diesem Positionspapier datenbasiert
Empfehlungen zum berufsbegleitenden Studium an österreichischen Universitäten geben. Die
Schwerpunkte liegen – ausgehend von den Zahlen und Fakten der Studierenden-
Sozialerhebung 2006 – auf einer Typisierung der erwerbstätigen Studierenden und daraus
ableitbaren Positionen für die weitere Entwicklung in diesem Bereich.
Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz: Non-formales und informelles Lernen
Beschluss der Plenarversammlung vom 5. Oktober 2009
Die Universitäten waren als Einrichtungen des tertiären Bildungssektors über lange Zeit ausschließlich mit Bildungszertifikaten aus dem Bereich des formalen Lernens befasst. Die gesellschaftlichen Veränderungen und das Konzept des Lebensbegleitenden Lernens wirken jedoch auf alle Bildungseinrichtungen verändernd: Universitäten werden nicht mehr vorwiegend Bildungsorte für 18- bis 30-Jährige sein, die mit einem Reifeprüfungszeugnis und gegebenenfalls der positiven Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens zum Studium berechtigt sind, sondern verstärkt auch Weiterbildungsorte – nicht nur im Bereich der dezidiert ausgewiesenen Weiterbildungsprogramme, sondern auch im Bereich der ordentlichen Studien.
Diese Entwicklungen bedingen, dass sich auch Hochschulen mit der Thematik non-formales und informelles Lernen auseinandersetzen und sich mit Möglichkeiten der Anerkennung von auf diesen Wegen erworbenen Kompetenzen befassen. Im Weiterbildungsbereich gibt es bereits diesbezügliche Ansätze. Aus diesem Grund hat die Österreichische Universitätenkonferenz eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben und das vorliegende Positionspapier verabschiedet. Die Anerkennung von Wissensbeständen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch non-formales oder informelles Lernen erworben wurden, betrifft zum einen die Zulassung zum universitären Studium, zum anderen die Anerkennung facheinschlägiger Tätigkeiten auf ein Studium.
Externe Qualitätssicherung und Akkreditierung im Sektor der öffentlichen Universitäten
Beschluss der Plenarversammlung vom 2. März 2009
Anlass:
- Der Bologna-Prozess sieht die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung über wechselseitig anerkannte Kriterien und Methoden sowie nationale Systeme der Akkreditierung bzw. Zertifizierung vor (Berlin Communique). In den meisten europäischen Ländern sind die Universitäten inzwischen zur externen Qualitätssicherung und Akkreditierung verpflichtet.
- In Österreich ist die externe Qualitätssicherung bislang uneinheitlich und für Außenstehende wenig transparent: Es gibt Akkreditierungsverpflichtungen für österreichische Fachhochschulen und Privatuniversitäten, keinerlei derartige Verpflichtung besteht hingegen für öffentliche Universitäten. Diese werden sich jedoch angesichts dessen, was international Standard ist / wird, einer externen Qualitätssicherung selbstverständlich stellen.
- Das UG 2002 regelt die Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung, nicht aber deren externe Überprüfung. Das Regierungsprogramm der amtierenden österreichischen Bundesregierung hat deshalb ein Rahmengesetz für die externe Qualitätssicherung aller Hochschulsektoren angekündigt – mit dem Ziel der Erreichung gemeinsamer (Mindest-) Standards für hochschulische Angebote sowie der Verbesserung der Evaluierungs- und Qualitätssicherungsinstrumente.
- Darüber hinaus ist die Einrichtung einer nationalen Dachorganisation geplant, in der alle österreichischen Evaluierungs-, Zertifizierungs- und Akkreditierungseinrichtungen (AQA, Fachhochschulrat, Österreichischer Akkreditierungsrat) koordiniert werden sollen.
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