Erklärungen

Die österreichische Universitätenkonferenz verfasst im Rahmen ihrer universitätspolitischen Arbeit Erklärungen zu relevanten Themen.

In der Spalte rechts können die jüngsten Erklärungen eingesehen werden.


Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen mit Frankreich

Geschehen in Paris am 21. Juni 2010

Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) und die Österreichische Fachhochschul-Konferenz (FHK) für Österreich, die Conférence des présidents d‘université (CPU) und die Conférence des directeurs des écoles francaises d‘ingénieurs (CDEFI) für Frankreich,

  • unter Berücksichtigung des österreichisch-französischen Kulturabkommens, unterzeichnet am 15. März 1947 in Wien;

  • unter Berücksichtigung der Niederschrift der 15. Tagung des Gemischten österreichisch-französischen Kulturkomitees, unterzeichnet am 18. März 1997 in Wien;

  • unter Berücksichtigung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, unterzeichnet am 11. April 1997 in Lissabon;


  • Empfehlungen der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Studienberechtigungsprüfung

    Beschluss vom 31. Mai 2010

    Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) möchte mit den folgenden Empfehlungen die Standards für die Anerkennung von positiv beurteilten Prüfungen gemäß § 64a Abs. 8, UG 02 im Sinne des § 6 des Hochschulberechtigungsgesetzes dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis bringen. Die hier empfohlenen Standards für die Studienberechtigungsprüfung wurden im Sinne der Studierwilligen mit Augenmerk auf österreichweite Transparenz ausgearbeitet.

    Die Studienberechtigungsprüfung ist für Studienwerber/innen gedacht, die bereits über eine einschlägige Vorbildung, in Form eines Berufes oder einer Schulausbildung ohne Matura, verfügen, also eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können, und ein Studium an einer österreichischen Universität beginnen möchten. Neben der Berufsreifeprüfung und der Abendmatura nimmt die Studienberechtigungsprüfung eine Sonderstellung ein, da sie als einzige von der aufnehmenden Institution angeboten wird und somit von den zukünftigen Studierenden genau jene Vorbildung für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung verlangen kann, die im darauffolgenden Studium als Fundament notwendig ist.


    Die Österreichische Universitätenkonferenz hat folgende Empfehlungen erarbeitet:

    Universität als erste Anlaufstelle: In Zukunft muss das Bewusstsein der Studienwerber/innen dahingehend gestärkt werden, dass die Universität als erste Anlaufadresse zwecks Informationen zur Studienberechtigungsprüfung wahrgenommen wird. Eine faire und fachspezifische Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung soll den Studierenden auch im anschließenden Studium als Fundament dienen.

    Andere Anbieter: Für die Anerkennung von Studienberechtigungsprüfungen von externen Anbietern müssen entsprechende Standards entwickelt und Qualitätskontrollen analog zur Zentralmatura durchgeführt werden. Bilaterale Übereinkünfte zwischen den Universitäten und den Erwachsenenbildungsinstituten sind notwendig, um die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Im Falle, dass in den nächsten Jahren die externen Anbieter im Zuge der Einführung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) durch entsprechende qualifikationsverantwortliche Stellen zertifiziert werden, ist die Österreichische Universitätenkonferenz bereit diese Zertifikate als ausreichende Qualitätskriterien anzuerkennen.

    Verortung der Studienberechtigungsprüfung / Finanzierung (Prüfungstaxen): Problematisch wird die Tatsache gesehen, dass die Studienberechtigungsprüfung häufig an öffentlichen Universitäten absolviert und somit von der Universität finanziert wird, in weiterer Folge die Absolventen/innen ihre Ausbildung jedoch an einer anderen Hochschule (bspw. Fachhochschule) beginnen. Hierzu bedarf es eines veränderten Modus, der die Einhebung von angemessenen Prüfungstaxen ermöglicht, wenn die Studienberechtigungsprüfung für eine andere Hochschule absolviert wird.

    Einteilung der 16 Studienrichtungsgruppen: Die Studienberechtigungsprüfung soll nicht mehr nur für einzelne Fächer absolviert, sondern für einzelne Studienrichtungsgruppen abgelegt werden. Die Österreichische Universitätenkonferenz empfiehlt hierzu, dass ein Studienberechtigungszeugnis für ein Studium bzw. eine Studienrichtungsgruppe auch an einer anderen Universität gelten soll, wo sich dieses Studium in einer anderen Studienrichtungsgruppe befindet (beispielsweise Psychologie).

    Fächeraufteilung: Die Fächeraufteilung soll von den einzelnen Universitäten flexibel gestaltet werden können. Bei manchen Studienrichtungsgruppen bietet sich die Aufteilung 3 Pflichtfächer und 1 Wahlfach, bei anderen 2 Pflichtfächer und 2 Wahlfächer an.

    Niveau: Grundsätzlich spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz dafür aus, dass das Niveau für die einzelnen Fächer das Maturaniveau prinzipiell nicht übersteigen sollte. Die verlangten Vorkenntnisse (Niveaus) sind jedoch vom jeweiligen Fach abhängig und müssen daher flexibel gehandhabt werden (bspw. Latein und Griechisch). Es wird empfohlen sich an der schon bekannten Stufung der Niveaus (1, 2, 3) zu orientieren.

    Unterrichtsfächer (UF) Lehramt: Die UF Lehramt sind den Gruppierungen nicht zuzuordnen und bedürfen daher einer Sonderregelung. Empfohlen wird, die derzeitige Kombinationspflicht aufrecht zu erhalten, die Studienberechtigungsprüfung jedoch auf nur ein Unterrichtsfach zu beschränken.

    Keine weitere Studienberechtigungsprüfung bei Wechsel des Studienfaches: Hat eine Person bereits einen ersten Studienabschnitt oder die Studieneingangsphase, jedenfalls mindestens 30 ECTS aus dem gewählten Studienfach, erfolgreich absolviert und möchte dennoch das Studienfach wechseln, soll keine weitere Studienberechtigungsprüfung verlangt werden, da diejenige Person bereits bewiesen hat, studierfähig zu sein.

    Teilprüfungen: Wurde ein/eine Kandidat/in an einer Universität zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen, ist es möglich Teilprüfungen an anderen Universitäten abzulegen.


    Empfehlungen der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) zu einer Open Access-Politik der Universitäten

    Beschluss vom 12. Jänner 2010

    Innerhalb der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) gibt es seit längerem Diskussionen rund um das Thema Open Access. Bereits 2004 hat die damalige Österreichische Rektorenkonferenz die Berlin-Erklärung unterschrieben. Nach der Veröffentlichung der Recommendations from the EUA Working Group on Open Access im März 2008 gewann das Thema wieder an Aktualität, zumal diese Erklärung auch vom Plenum der uniko in seiner Sitzung vom 28. April 2008 akzeptiert wurde. Im Zuge dieser Sitzung wurde die Gründung der Arbeitsgruppe „Open Access“ beschlossen, deren Aufgabe es sein sollte, Empfehlungen an die Universitäten zum Umgang mit der Thematik zu erarbeiten und zu überlegen, inwieweit die Errichtung eines gemeinsamen Repositoriums für wissenschaftliche Publikationen sinnvoll beziehungsweise wünschenswert sein könnte.

    Motivation
    Ausgangspunkt der Diskussion war die Tatsache, dass die Forschung an öffentlichen Universitäten hauptsächlich durch die öffentliche Hand finanziert wird. Konsequenterweise erwächst dadurch die gesellschaftspolitische Verantwortung, die Ergebnisse der Tätigkeit der Universitäten der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Da Forschungsergebnisse traditionellerweise jedoch primär in wissenschaftlichen Fachjournalen – deren Nutzung entgeltlich ist – veröffentlicht werden, wird der Zugang zum an sich öffentlichen Gut „Wissen“ tendenziell eingeschränkt.


    Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Berufsbegleitenden Studium

    Präambel

    Erwerbstätigkeit unter Studierenden ist kein neues Phänomen. Das Forum Lehre der
    Österreichischen Universitätenkonferenz setzt sich schon seit einiger Zeit mit diesem
    wichtigen Thema auseinander und möchte mit diesem Positionspapier datenbasiert
    Empfehlungen zum berufsbegleitenden Studium an österreichischen Universitäten geben. Die
    Schwerpunkte liegen – ausgehend von den Zahlen und Fakten der Studierenden-
    Sozialerhebung 2006 – auf einer Typisierung der erwerbstätigen Studierenden und daraus
    ableitbaren Positionen für die weitere Entwicklung in diesem Bereich.


    Positionspapier der Österreichischen Universitätenkonferenz: Non-formales und informelles Lernen

    Beschluss der Plenarversammlung vom 5. Oktober 2009

    Die Universitäten waren als Einrichtungen des tertiären Bildungssektors über lange Zeit ausschließlich mit Bildungszertifikaten aus dem Bereich des formalen Lernens befasst. Die gesellschaftlichen Veränderungen und das Konzept des Lebensbegleitenden Lernens wirken jedoch auf alle Bildungseinrichtungen verändernd: Universitäten werden nicht mehr vorwiegend Bildungsorte für 18- bis 30-Jährige sein, die mit einem Reifeprüfungszeugnis und gegebenenfalls der positiven Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens zum Studium berechtigt sind, sondern verstärkt auch Weiterbildungsorte – nicht nur im Bereich der dezidiert ausgewiesenen Weiterbildungsprogramme, sondern auch im Bereich der ordentlichen Studien.
    Diese Entwicklungen bedingen, dass sich auch Hochschulen mit der Thematik non-formales und informelles Lernen auseinandersetzen und sich mit Möglichkeiten der Anerkennung von auf diesen Wegen erworbenen Kompetenzen befassen. Im Weiterbildungsbereich gibt es bereits diesbezügliche Ansätze. Aus diesem Grund hat die Österreichische Universitätenkonferenz eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben und das vorliegende Positionspapier verabschiedet. Die Anerkennung von Wissensbeständen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die durch non-formales oder informelles Lernen erworben wurden, betrifft zum einen die Zulassung zum universitären Studium, zum anderen die Anerkennung facheinschlägiger Tätigkeiten auf ein Studium.


    Externe Qualitätssicherung und Akkreditierung im Sektor der öffentlichen Universitäten

    Beschluss der Plenarversammlung vom 2. März 2009

    Anlass:

    - Der Bologna-Prozess sieht die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung über wechselseitig anerkannte Kriterien und Methoden sowie nationale Systeme der Akkreditierung bzw. Zertifizierung vor (Berlin Communique). In den meisten europäischen Ländern sind die Universitäten inzwischen zur externen Qualitätssicherung und Akkreditierung verpflichtet.
    - In Österreich ist die externe Qualitätssicherung bislang uneinheitlich und für Außenstehende wenig transparent: Es gibt Akkreditierungsverpflichtungen für österreichische Fachhochschulen und Privatuniversitäten, keinerlei derartige Verpflichtung besteht hingegen für öffentliche Universitäten. Diese werden sich jedoch angesichts dessen, was international Standard ist / wird, einer externen Qualitätssicherung selbstverständlich stellen.
    - Das UG 2002 regelt die Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung, nicht aber deren externe Überprüfung. Das Regierungsprogramm der amtierenden österreichischen Bundesregierung hat deshalb ein Rahmengesetz für die externe Qualitätssicherung aller Hochschulsektoren angekündigt – mit dem Ziel der Erreichung gemeinsamer (Mindest-) Standards für hochschulische Angebote sowie der Verbesserung der Evaluierungs- und Qualitätssicherungsinstrumente.
    - Darüber hinaus ist die Einrichtung einer nationalen Dachorganisation geplant, in der alle österreichischen Evaluierungs-, Zertifizierungs- und Akkreditierungseinrichtungen (AQA, Fachhochschulrat, Österreichischer Akkreditierungsrat) koordiniert werden sollen.

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