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Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004
(BMWF-52.650/0001-I/6b/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
21. Dezember 2009
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf
„Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004“ wie folgt Stellung:
Die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 sowie die daraus resultierenden Änderungen der Studienbeitragsverordnung 2004 haben an den österreichischen Universitäten einen exorbitanten administrativen Aufwand sowie hohe zusätzliche Kosten verursacht. Die Administration dieser Gesetzesmaterie wird durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher. Eine Folge davon ist, dass auch Studierende diese Regelungen aufgrund des mangelnden Verständnisses für die Sachlogik dieser Materie nicht ausreichend akzeptieren.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die UG-Novelle 2009 wurde der Gesamtbetrag für den Ersatz der Einnahmen aus den Studienbeiträgen mit € 157 Millionen gedeckelt. Parallel dazu wurde durch die UG-Novelle ein weiterer Erlasstatbestand (Studienbeihilfenbezieher/innen) eingeführt. Schon dieser Erlasstatbestand war durch die pauschale Abgeltung durch das Ministerium nicht vollständig gedeckt. Nunmehr soll noch ein weiterer Erlasstatbestand (Mehrfachstudien) hinzutreten. Diese einseitigen Ausweitungen müssten mit einer echten Zusatzfinanzierung einhergehen, ansonsten sehen sich die Universitäten gezwungen, die Einführung weiterer Aufweichungen der Beitragspflicht aufgrund der budgetären Knappheit kategorisch abzulehnen.
§2d (1) Mehrfachstudien
Die Einführung dieses neuen Erlasstatbestands ist aus studienrechtlichen, finanziellen (siehe vorheriger Absatz), universitätspolitischen sowie aus administrativen Gesichtspunkten abzulehnen.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird
(BMWF-52.220/0010-I/6/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
16. Dezember 2009
Die Österreichsche Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf, mit dem die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Österreichische Universitätenkonferenz befürwortet grundsätzlich eine möglichst komplette Erfassung der Mobilitäten zu Lernzwecken. Die vorgeschlagene Erfassung aller programmbasierten Mobilitäten ab 2 Wochen löst dieses Problem allerdings nur teilweise. Leider werden auch weiterhin die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterkursen bzw. kurzfristige wissenschaftliche Projekte im Ausland nicht erfasst, da deren Länge unter 2 Wochen liegt bzw. da sie selbst organisiert werden (Zu Z 6). Zu bedenken wird gegeben, dass durch unbekannte und zwischen den Universitäten möglicherweise stark abweichende Meldequoten die erhobenen Daten schlecht interpretierbar sein werden.
Für die Österreichische Universitätenkonferenz
Univ.Prof.Dipl.-Ing.Dr. Wolfhard Wegscheider e.h.
Vorsitzender des Forums Internationales der Österreichischen Universitätenkonferenz
Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“
Beschluss des Präsidiums vom 16. November 2009
(Verweise auf Seitenzahlen des Konsultationspapiers)
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) knüpft in ihrer Stellungnahme an das am 2. März 2009 im Plenum der uniko in Salzburg verabschiedete Positionspapier „Externe Qualitätssicherung und Akkreditierung im Sektor der öffentlichen Universitäten“ an:
1. Das Ziel, einen nationalen Rahmen für die externe Qualitätssicherung über die Hochschulsektoren hinweg zu schaffen (S. 6) ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein transparenteres Gesamtsystem und eine gemeinsame Agentur (S. 6) werden sich auf die Wahrnehmung der österreichischen Aktivitäten im Bereich der hochschulischen Qualitätssicherung positiv auswirken.
2. In ein Gesamtkonzept für den tertiären Bildungsbereich wären jedenfalls auch die Pädagogischen Hochschulen einzubeziehen (S. 6).
3. Das Ziel einer Verbesserung der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit im tertiären Bereich (S. 7) ist grundsätzlich unterstützenswert. Signifikante Fortschritte wird es in diesem Bereich allerdings nur dann geben, wenn das Recht und die Verantwortung der jeweils aufnehmenden Einrichtung außer Streit gestellt werden, die Voraussetzungen für einen Zugang zur nächst höheren Bildungsstufe zu definieren, wie dies in den führenden Hochschulsystemen selbstverständlich der Fall ist.
Stellungnahme der Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
GZ: BMI-LR1330/0018-III/1/c/2009
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
27. Juli 2009
In Anlehnung an die von der OeAD-GmbH eingebrachte Stellungnahme zur Novellierung des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes schließen wir uns dieser in folgenden Punkten an und regen deren geeignete Berücksichtigung an:
§ 43 Abs. 4 NAG: Dass Forscher/innen mit Aufenthaltsbewilligung gem. § 67 NAG (d.h. Forscher/innen mit Aufnahmevereinbarung der Forschungseinrichtung) in Zukunft nach zwei Jahren Aufenthalt eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“ zur dauerhaften Niederlassung in Österreich erhalten können, begrüßen wir.
§ 45 Abs. 1a NAG: Die Anrechnung der Hälfte der Aufenthaltsdauer mit Aufenthaltsbewilligung für den Erhalt eines „Daueraufenthalt EG“ bedeutet eine Verkürzung der entsprechenden Wartefrist, sofern bereits eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Dies begünstigt z.B. Studierende, welche nach Abschluss eines Studiums in Österreich bereits eine Niederlassungsbewilligung erhalten haben.
§ 53 Abs. 1 NAG: Die gesetzliche Regelung, dass die Anmeldebescheinigung binnen vier Monaten beantragt werden muss, dient der Klarstellung.
§ 67 (1) NAG: Dass die Aufenthaltsbewilligung Forscher in Zukunft für zwei Jahre ausgestellt werden kann, ist eine zu begrüßende Verbesserung.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird
29. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Ministerialrat!
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt zum do. Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Gewinnung von Informationen über studienbezogene Auslandsaufenthalte wird grundsätzlich unter der Voraussetzung begrüßt, dass diese Informationen anschließend den Universitäten ohne weitere Kosten in einer für strategische Analyse- und Planungszwecke der Universität geeigneten Form zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die Daten der Universität auf Grund der vielfältigen Einflussfaktoren in diesem Bereich in der Regel auf Ebene der Einzelperson mit Informationen über Studienrichtung, Geburtsjahr etc. vorliegen müssen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen / Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
(GZ. BMWF-52.220/0002 und 0003-I/6/2009)
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009
Wie bereits im Rahmen anderer Begutachtungen zu ähnlich gearteten Verordnungen während der vergangenen Jahre wiederholt festgehalten wurde, gibt es unseres Erachtens auch gegen die vorliegenden Verordnungsentwürfe schwerwiegende, grundlegende Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Vorstudien, die zu einem Doktoratsstudium ohne entsprechende Verlängerung berechtigen sollen.
Die betreffenden Studiengänge scheinen überwiegend nur einen sehr schmalen Bereich der für das jeweilige Doktorat erforderlichen Vorkenntnisse abzudecken, sodass von einer Einschlägigkeit dieser Programme für die betreffenden Doktorate nicht ausgegangen werden kann. Eine rechtzeitige Einbindung der Universitäten in diese Beurteilung wäre eigentlich unumgänglich, wird jedoch seitens des BMWF zum wiederholten Male, offenbar systematisch, vermieden.
Weiters möchte die Österreichische Universitätenkonferenz dezidiert darauf hinweisen, dass insbesondere im Bereich des Doktorats von der derzeitigen Berechtigungslogik - auch im Hinblick auf den internationalen Usus - abgegangen und diese durch eine Aufnahmelogik ersetzt werden sollte.
Weiters erscheint aus Sicht der Österreichischen Universitätenkonferenz die Kostenschätzung in den Erläuterungen unverständlich. Es hat den Anschein, als würde davon ausgegangen, dass die Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Doktoratsstudium keine Mehrkosten verursacht. Dies kann wohl nur als Ausdruck von Realitätsverweigerung verstanden werden. Auch dieser Punkt wurde in vergangenen Jahren wiederholt moniert und seitens des BMWF offenbar reaktionslos zur Kenntnis genommen.
Die Verordnungsentwürfe werden in der vorliegenden Form seitens der Österreichischen Universitätenkonferenz entschieden abgelehnt.
Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz
Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten
20. Jänner 2009
Präambel
Der Weiterbildung kommt in den Bereichen Gesellschaft, Wissenschaft und Erschließung der Künste sowie im Sinne der Profilbildung der Universitäten eine wesentliche Rolle zu. Durch die Weiterbildung treten Universitäten mit Absolvent/inn/en, Interessent/inn/en und/oder außeruniversitären Personen und Institutionen in Kontakt. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Österreichische Universitätenkonferenz ein Papier erarbeitet, in dem Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten dargelegt sind. Die vorliegenden Grundsätze und Empfehlungen dienen der Definition von Qualitätsstandards für das Weiterbildungsangebot der in der Universitätenkonferenz vertretenen öffentlichen Universitäten und damit der Orientierung in den vielfältigen Weiterbildungsangeboten.
I. Definition der universitären Weiterbildung und organisatorische Verankerung
Eine der Kernaufgaben von Universitäten ist die universitäre Weiterbildung. Sie richtet sich an Personen, die bereits über einen universitären Abschluss verfügen oder eine allgemeine Universitätsreife inklusive einschlägiger beruflicher Erfahrung außerhalb des tertiären Bildungssystems vorweisen können, und die erneut in den Lernprozess eintreten wollen. Das definierende Element der universitären Lehre ist die Verbindung zur Forschung, unter Beachtung der Einheit von Forschung, Erschließung der Künste und Lehre. Forschungsbezug, Reflexion, wissenschaftlicher Diskurs und ein hoher Anteil an eigenständiger Leistung der Studierenden sind charakteristisch für universitäres Lernen und Wissen und finden bei der Gestaltung von universitärer Weiterbildung Berücksichtigung.
Da universitäre Weiterbildung zu den Kernaufgaben von Universitäten zählt, ist eine dieser Bedeutung angemessene Organisationsform zu finden.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf des ECTS User’s Guide (Version 6. Oktober 2008)
27. Oktober 2008
Die Österreichischen Universitätenkonferenz ist sich der Bedeutung von ECTS-Credits als Werkzeug zur Erhöhung der Transparenz von Hochschulbildung und zur Erleichterung der Mobilität von Studierenden bewusst und daher wird die Weiterentwicklung des ECTS User’s Guide prinzipiell begrüßt. Ein Ratgeber kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele und zur Realisierung des Europäischen Hochschulraums (EHR) leisten.
Das vorliegende Papier geht jedoch durch seinen politischen Charakter weit über diese orientierende Funktion hinaus. Wenn man bedenkt, dass 46 Länder am Bologna-Prozess teilnehmen, erscheint es verwunderlich, dass der ECTS User’s Guide unter Federführung der Europäischen Kommission verfasst wurde, die als Organ der Europäischen Union nur 27 dieser Länder vertritt.
Der nunmehr initiierte „Konsultationsprozess“ ist mit weniger als zwei Wochen viel zu kurz angesetzt und führt den damit intendierten bottom-up Ansatz ad absurdum (dazu wäre mindestens eine drei bis sechsmonatige Zeitspanne nötig gewesen). Um mit der Österreichischen Universitätenkonferenz erfolgreich zusammenzuarbeiten muss genügend Zeit eingeplant werden, damit die für den notwendigen Meinungsfindungs- und Rückkoppelungsprozess beanspruchte Zeit gegeben ist. In diesem Fall war dies zu unserem großen Bedauern wegen der kurzfristigen Einbindung bedingt möglich.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Konsultationspapier Strategie zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens
September 2008
Mit der vorliegenden Stellungnahme bezieht die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) zu dem Konsultationspapier Strategie zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens in Österreich Stellung. Speziell im Hinblick auf die demographischen Entwicklungen, und die gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Veränderungen kommt lebenslangem Lernen (LLL) eine immer wichtigere Bedeutung auf nationaler und europäischer Ebene zu. Die österreichischen Universitäten sind sich dieser Veränderungsprozesse bewusst, setzen im tertiären Bereich wesentliche Impulse und sind dabei, LLL in die Profilbildung ihrer universitären Strategien zu integrieren. Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt somit einen sehr aktiven Part in diesem Bereich ein.
Prinzipiell begrüßt die Universitätenkonferenz eine vertiefende und umfassende Auseinandersetzung mit diesem auch für Österreich sehr wichtigen Thema, allerdings liegt der Focus des Papiers sehr stark auf dem schulischen und berufsbildenden Bereich. Aus diesem Grund würde es nahe liegen, entweder von einer Strategie des Lebenslangen Lernens im außeruniversitären Bereich zu sprechen, oder die Konzepte und Aktivitäten, die an den öffentlichen Universitäten bereits entwickelt und gestartet wurden, zu integrieren. Anderenfalls erweckt der Titel der Studie Erwartungen, die zumindest was den tertiären Bereich betrifft, nicht eingelöst werden.
Bei der Erarbeitung einer Strategie für lebenslanges Lernen in allen Bereichen wäre es wünschenswert, wenn die handelnden Akteure, die in diesem Fall an erster Stelle die Bildungseinrichtungen sind, rechzeitig und in einem angemessenem Maße in zu erarbeitende Strategien oder Berichte einbezogen werden. Die Österreichische Universitätenkonferenz hat schon wiederholt auf diese Tatsache hingewiesen , da nur dann eine mögliche Akzeptanz garantiert werden kann. Im Hinblick auf die mit einbezogenen Akteure bzw. auch das Redaktionsteam, das das vorliegende Papier erarbeitet hat, fällt auch die von der EUA verortete internationale Tendenz auf; nämlich, dass der Bereich LLL von der Schul- und Berufsbildung sehr stark vereinnahmt wird und der Hochschulbereich in Überlegungen nicht gebührend mit einbezogen und berücksichtigt wird.
Wo es um politische Entscheidungen des gesamten Bildungssystems auf nationaler Ebene geht, sollten die politischen Interessensvertretung der Universitäten, sprich das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, stärker vertreten sein und einbezogen werden.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu: „Bologna beyond 2010“
23. Juni 2008
Gemäß den politischen Entscheidungen und den Bologna-Kommuniqués wurde angestrebt, dass die Schaffung des Europäischen Hochschulraumes und die Realisierung der Aktionspunkte des Bologna-Prozesses mit 2010 beendet wären. Der Bologna-Prozess ist jedoch aus heutiger Sicht noch als work in progress zu sehen.
Um eine derartig grundsätzliche Reform, wie sie die Umsetzung der Bologna-Ziele darstellt, vollziehen zu können, bedarf es einiger Grundvoraussetzungen: genügend Zeit für die Implementierung und für eine mehrjährige Konsolidierungsphase, genügend Budget- und Personalressourcen, ausreichender Informationsaustausch zwischen den Betroffenen, Rückkoppelung zwischen der politischen und der institutionellen Ebene sowie eine ausreichende Einbeziehung der Akteure und Akteurinnen an den Universitäten in den politischen Entscheidungsprozess. Diese Grundvoraussetzungen sind unserer Meinung nach für den Erfolg des Bologna-Prozesses von größter Bedeutung, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Unterschiede zwischen den angestrebten politischen Zielen und der Realität an den Hochschulen zu groß werden.
Die europäische Bildungslandschaft wird durch den Bologna-Prozess nachhaltig verändert; dieser Wandel braucht jedoch - will man gegenseitiges Verständnis fördern - die Partizipation sämtlicher Akteure und Akteurinnen. Leider wird die institutionelle Ebene bei der Betrachtung und Bewertung der Fortschritte im Bologna-Prozess oft vernachlässigt. Es ist aber von größter Wichtigkeit, dass die Botschaft eines gemeinsamen Hochschulraums die Institution Universität in ihrer Gesamtheit durchdringt und die Menschen erreicht, deren Arbeitsbereich davon radikal verändert wird. Diese nachhaltige Implementierung kann nicht in wenigen Jahren vollzogen werden.
Die Abstimmungsprozesse von Nationalstaatsvertretungen (Ministern, Ministerinnen und Ministerien) sollten zukünftig stärker auf die Universitäten verlagert werden, vor allem dann, wenn es um die Aus- und Neugestaltung der Lehr-Lernprozesse geht, da dies nur die Universitäten selbst leisten können. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung der nötigen Akzeptanz innerhalb der Universitäten.
Neben einer inhaltlichen und strukturellen Umstellung der Studien muss sich eine Umstellung auch in den Köpfen vollziehen. Der Paradigmenwechsel von der Input- zur Outputorientierung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen für die Lehre sind aus unserer Sicht noch nicht überall angekommen. Bei allen Zielen, die zu Beginn des Bologna-Prozesses gesteckt wurden, wird auch weit nach 2010 noch Arbeit zu leisten sein. Die jeweiligen Erfahrungswerte, die aus der Umstellung erwachsen, müssen in die weitere Arbeit investiert werden. Wichtig ist dabei, dass die in Gang gesetzten Prozesse, die seit der Bologna-Erklärung begonnen haben, objektiv durchleuchtet werden und die Arbeit daran konstruktiv und auch diskursiv mit allen Beteiligten fortgesetzt werden kann.
Letztlich ist es auch von öffentlicher Seite dringend notwendig, die nationale Gesetzeslage so zu adaptieren, dass die Bologna-Ziele erreicht werden können (so zum Beispiel: Aufnahme der modularen Struktur bzw. ECTS-Credits in das Gesetz, Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für joint/double degrees uvm.).
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Konsultationspapier - Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich
18. Juni 2008
Das Ziel der Transparenz und der starken Positionierung von in Österreich erworbenen Qualifikationen am österreichischen und europäischen Arbeitsmarkt kann mit einem durchdachten Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) erreicht werden, umso mehr, als die Qualität in Bildung und Ausbildung gegeben ist.
Die damit verbundene Forderung nach Durchlässigkeit zwischen den drei „Korridoren“ Formales Lernen, Nicht formales Lernen und Informelles Lernen ist insoweit zu begrüßen, da verschiedene Studienprogramme der Universitäten berufsnah (aus-)bilden bzw. vorbilden, andererseits höherwertige berufliche Bildung Verwissenschaftlichungsprozessen unterliegt, und Lernprozesse sowie der Erwerb von Kompetenzen nicht nur in den klassischen Bildungseinrichtungen stattfinden. Außerdem sind die Universitäten per Gesetz inzwischen zur Weiterbildung primär ihrer Absolventen und Absolventinnen verpflichtet. Diese hat in ihrer regulierten Form bereits im Korridor I positioniert zu werden.
Da aus der vorliegenden Fassung des Konsultationspapiers nicht hervorgeht, ob es sich nur um eine Orientierung für den (europäischen) Arbeitsmarkt handelt, oder auch um eine interne In-Bezug-Setzung der drei Korridore, muss klargestellt werden, dass letzteres aus der Sicht der Universitäten nur akzeptiert werden kann, wenn die Universitäten als die aufnehmenden Instanzen selbst entscheiden können, wen sie zu ihren Studienprogrammen zulassen. Die abgebende Einrichtung kann dann maximal die Berechtigung zu einer Bewerbung, nicht aber zur Aufnahme in ein Studium erteilen. Ansonsten entsteht das Problem, dass die aufnehmenden Instanzen entweder mit hohen Dropout-Raten konfrontiert sind oder, um diese zu vermeiden, ihr Anforderungsniveau senken.
Grundsätzlich festzustellen ist, dass Allgemeine Bildung andere Ziele hat und andere Ergebnisse zeitigt als Berufliche Bildung. In einem Bildungsprozess, der über eine höhere Schule bis zum Abschluss des Studiums führt, wird Allgemeinwissen ebenso vermittelt wie breites Fachwissen. Vertiefungen und Spezialisierungen, Befassen mit Theorien und Methoden folgen. Grundlagen für umfassende, vernetzte Sichtweisen werden gelegt, Analyse und kritische Reflexion geschult.
Forschungsorientiertes wissenschaftliches Wissen steht also anwendungsorientiertem praktischem Wissen gegenüber. Dieser fundamentale Unterschied darf nicht durch allzu abstrakte Formulierungen von Fertigkeiten und Kompetenzen verschleiert werden. Problemlösungskompetenz ergibt sich nicht aus dem Erlernen von Fertigkeiten sondern aus „wissenschaftlichem Geist“. Auch die Entwicklung einer künstlerischen Persönlichkeit ist mit horizontalen und vertikalen Durchlässigkeiten kaum zu erreichen und schwer mit Deskriptoren zu fassen.
Die Österreichische Universitätenkonferenz legt Wert auf die Feststellung, dass mit der Einführung eines Nationalen Qualifikationsrahmens nach vorgelegtem Muster das österreichische Bildungssystem grundlegend verändert werden wird – ohne vorhergegangene bzw. begleitende bildungspolitische Diskussion, gewissermaßen auf administrativem Wege.
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Download Stellungnahmen
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004, 21. Dezember 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird,
16. Dezember 2009 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“,
16. November 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines BG, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden,
27. Juli 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, 29. Juni 2009
- Stellungnahme der uniko zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschafts-
wissenschaften für Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen 4. Mai 2009 - Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten, Jänner 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf des ECTS User’s Guide (Version
6. Oktober 2008), 27. Oktober 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier Strategie zur Umsetzung des LLL in Österreich, September 2008
- Stellungnahme der uniko zu "Bologna beyond 2010",
23. Juni 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier - Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich, 18. Juni 2008
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