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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommenssteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, etc. geändert wird
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
Beschluss der Plenarversammlung vom 10. Oktober 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu dem genannten Entwurf wie
folgt Stellung: Angesichts der schwierigen finanziellen Situation der Universitäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zur Erreichung einer Forschungsquote von >3% wird immer wieder darauf verwiesen, dass auch die Wirtschaft zur Finanzierung der Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen einen größeren finanziellen Beitrag leisten sollten. In diesem Zusammenhang ist es jedoch ausgesprochen kontra-produktiv, wenn Aufwendungen für Auftragsforschungen der Wirtschaft u.a. auch an die Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nur zu einem verschwindend kleinen Teil von der Wirtschaft in die Berechnung der Forschungsprämie miteinbezogen werden dürfen.
Stellungnahme der Universitätenkonferenz zum Bericht von Antonio Loprieno, Eberhard Menzel und Andrea Schenker-Wicki: Zur Entwicklung und Dynamisierung der österreichischen Hochschullandschaft – eine Außensicht. Rahmenkonzept für einen Hochschulplan
22. September 2011
Der vorliegende Bericht der Expertengruppe analysiert im Wesentlichen zutreffend eine Reihe von Problemlagen im tertiären Bildungsbereich Österreichs und kann ein wichtiger Beitrag zur Realisierung eines nationalen Hochschulplans sein. Der Autorin und den Autoren ist dafür nachdrücklich zu danken.
Einige im Bericht angesprochene Fragen bedürfen jedenfalls einer vertieften Analyse, in einigen Punkten kann den Ausführungen der Experten/in nicht gefolgt werden.
Aus Sicht der Universitätenkonferenz (uniko) bedürfen insbesondere folgende Themenbereiche einer kritischen Reflexion:
Finanzierungsniveau (S. 7 f.)
Die Unterfinanzierung des österreichischen Universitätswesens wird im Quervergleich zu Deutschland und der Schweiz herausgearbeitet. Allerdings gibt es einige Unklarheiten betreffend die Datenbasis. So werden die Ausgaben des BMWF für die Universitäten inkl. der kompetitiven Forschung mit 3.193 Mio. Euro im Jahr 2010 angegeben. Laut BVA betrug das Globalbudget der Universitäten zuzüglich der F&E-Mittel, des Klinischen Mehraufwands und des Ersatzes der Studienbeiträge ca. 2.875 Mio. Euro. Die Differenz von 318 Mio. ist nicht durch FWF-Mittel erklärbar. Damit erscheint aber auch der Wert von 12.500 Euro pro Studierendem an Universitäten schätzungsweise um 2.000 Euro überhöht. (Übrigens ergibt auch die Division von 3.193 Mio. durch ca. 284.000 Studierende nicht 12.500, sondern bloß ca. 11.240 Euro.) Möglicherweise sind in die von den Experten/der Expertin verwendeten Gesamtzahlen weitere Drittmittel, die nicht aus dem Budget des BMWF stammen, eingeflossen; möglicherweise wurden die außerordentlichen Studierenden außer Acht gelassen; möglicherweise wurden Mittel der Studienförderung in die Beträge einbezogen. Die Validität dieser Berechnungen wäre jedenfalls zu hinterfragen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Verordnungsentwurf über die verpflichtende Studienberatung vor der erstmaligen Zulassung zu einem Universitätsstudium – Studienberatungsverordnung
(GZ. BMWF-52.220/0008-I/6/2011)
September 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf zur verpflichtenden Studienberatung bei erstmaliger Zulassung zu einem Universitätsstudium vehement ab, da an seiner Sinnhaftigkeit und seinem Nutzen – aus noch anzuführenden Punkten – gezweifelt wird. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es in puncto Zugang einer gesamtheitlichen Lösung für die österreichischen Universitäten bedarf und keines Stückwerkes.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu den Papieren Modulare Gestaltung von Curricula, ECTS-Einstufungstabelle und Gemeinsame Studienprogramme, Durchführung (Stand 2010)
Wien, Juni 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu den Papieren Modulare
Gestaltung von Curricula, ECTS-Einstufungstabelle und Gemeinsame Studienprogramme,
Durchführung hiermit Stellung. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die Themen
Modularisierung und ECTS-Einstufungstabelle nicht, wie in den Empfehlungen erwähnt, im
Rahmen der Österreichischen Bologna-Follow-up Gruppe (BFUG) abgesegnet worden sind.
Dem Protokoll der BFUG-Sitzung vom 19. August 2010 ist zu entnehmen, dass bezüglich der
ECTS-Einstufungstabelle der Bedarf einer Überarbeitung besteht. Daher schlägt die uniko
eine restlose Streichung des jeweils ersten Absatzes beider Papiere vor. Für eine
Überarbeitung bietet die uniko gerne ihre Unterstützung und Expertise an.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das NAG, das FPG 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
Beschluss des Forums Internationales vom 24. Jänner 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu dem genannten Entwurf wie
folgt Stellung: Die Schaffung eines neuen, kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems („Rot-
Weiß-Rot-Karte“) wird von der uniko grundsätzlich begrüßt. Eine auf die Bedürfnisse des
österreichischen Arbeitsmarkts abgestimmte, geregelte Zuwanderung von hoch qualifizierten
Drittstaatsangehörigen ist notwendig, um den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort auch
künftig attraktiv zu halten. Der Wettkampf um die besten Köpfe ist jedoch hart; die
vorgeschlagenen Neuregelungen schaffen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen für
Studierende und Forscher/innen nur teilweise.
Eine Adaption des Entwurfs wird in folgenden Bereichen vorgeschlagen:
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Familienzusammenführung (§ 13 Abs. 2 Z 1 NAG):
• Streichung der Quoten für den Familiennachzug von Besitzern einer Rot-Weiß-Rot-
Karte. Dies sollte analog zur Blauen Karte EU geregelt werden, weil die Rot-Weiß-
Rot-Karte sonst im Vergleich an Attraktivität einbüßt.
Stellungnahme der uniko zum Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
Beschluss des Forums Internationales vom 24. Jänner 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu dem genannten Entwurf wie folgt Stellung: Die Schaffung eines neuen, kriteriengeleiteten Zuwanderungssystems („Rot-Weiß-Rot-Karte“) wird von der uniko grundsätzlich begrüßt. Eine auf die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarkts abgestimmte, geregelte Zuwanderung von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen ist notwendig, um den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort auch künftig attraktiv zu halten. Der Wettkampf um die besten Köpfe ist jedoch hart; die vorgeschlagenen Neuregelungen schaffen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen für Studierende und Forscher/innen nur teilweise.
Eine Adaption des Entwurfs wird in folgenden Bereichen vorgeschlagen:
Beschäftigungsmöglichkeit für ausländische Studierende (§ 4 Abs. 7 Z 2 AuslBG)
• Die Österreichische Universitätenkonferenz befürwortet die in § 4 Abs. 7 Z 2 vorgesehene
Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit für drittstaatsangehörige Studierende.
• Allerdings geht diese nicht weit genug: Studierende aus Drittstaaten sollten einer
Beschäftigung nachgehen können, die es ihnen ermöglicht, sich selbst zu erhalten. Dies würde durch die Möglichkeit, während des Semesters zu mindest 20 Stunden pro Woche, während der Ferien auch Vollzeit zu arbeiten, gewährleistet. Eine derartige Neuregelung würde nicht nur die Lebenssituation der Studierenden während des Studiums verbessern sondern auch ihre Chancen erhöhen, nach Abschluss des Studiums eine adäquate Beschäftigung zu finden.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Qualitätssicherungsrahmengesetzes 2011
(BMWF-52.200/0016-I/6/2010)
Beschluss des Präsidiums vom 10. Jänner 2011
Die Österreichische Universitätenkonferenz lehnt den vorliegenden Entwurf entschieden ab und nimmt dazu im Einzelnen wie folgt Stellung:
Qualitätssicherungsgesetz (Artikel I des Entwurfs):
§§ 2 ff
Die aktuelle Diskussion auf europäischer Ebene über die Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen im Hochschulbereich betont insbesondere die Eigenverantwortung der Hochschulen für die Qualität ihrer Leistungen. Diese Eigenverantwortung sollte auch in einer entsprechenden Verantwortung für die Mitgestaltung der Strukturen externer Qualitätssicherung zum Ausdruck kommen. Für die gegenwärtige AQA wurde daher ein Trägerschaftsmodell gewählt, das die verschiedenen Hochschultypen, die Vertretung der Studierenden und das zuständige Ministerium in angemessener Weise einbezieht. Zugleich wurde sicher gestellt, dass die Ausgestaltung von sowie Entscheidungen in Qualitätssicherungsverfahren (Evaluierung, Akkreditierung, Audit) allein durch unabhängige Expertinnen und Experten erfolgen. Dieses Trägerschaftsmodell entspricht den europäischen Entwicklungen, es hat sich in Österreich bereits bestens bewährt und sollte daher beibehalten werden.Die Vorschläge des Begutachtungsentwurfs stehen diesem Modell jedoch diametral entgegen. Die Eigenverantwortung der Hochschulen wird völlig negiert, an ihre Stelle tritt ein überdimensionaler Einfluss traditioneller sozialpartnerschaftlicher Strukturen, gepaart mit weitestreichenden Durchgriffsrechten der staatlichen Verwaltung. Die Universitätsautonomie wird durch eine Totalverstaatlichung peripherer, für die Leistungserbringung der Universitäten jedoch wesentlicher Strukturen konterkariert und eingeengt. Diese Struktur entspricht jedenfalls nicht jenen Leitgedanken, an denen sich ein neues Qualitätssicherungsgesetz orientieren sollte. Ob sie den Unabhängigkeitsanforderungen der European Standards and Guidelines entspricht, ist mehr als fraglich.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002
(GZ. BMWF-52.250/0134-I/6/2010)
15. Dezember 2010
Eine kapazitätsorientierte Regelung des Zugangs zu den massiv überlasteten Studienangeboten an den Universitäten ist dringendst erforderlich. Bereits jetzt sind in vielen Fällen die vorhandenen Kapazitäten mehrfach überbelegt, die Studienbedingungen entsprechend schlecht. Aufgrund verschiedenster Entwicklungen, z.B. im benachbarten Ausland (doppelte Abiturientenjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland), wird sich die Situation im kommenden Studienjahr weiter verschlechtern, wenn nicht ehest möglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da die Umsetzung jeder Reform, insbesondere wenn diese curriculare Maßnahmen umfasst, eine gewisse Vorbereitungszeit unabdingbar erfordert, sind die entsprechenden Regelungen bis spätestens Ende Jänner 2011 zu erlassen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
(GZ. BMWFJ-510101/0008-II/1/2010) Beschluss des Präsidiums vom 18. November 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu dem genannten Entwurf wie folgt Stellung:
Die Novelle bewirkt u.a. eine Kürzung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für studierende Kinder von 26 Jahren auf 24 Jahre. Diese Maßnahme erscheint der uniko aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
• Durch die Kürzung wird die Aufnahme eines weiterführenden Studiums nach dem Erstabschluss Bachelor (Master, Doktorat) tendenziell erschwert; dies betrifft insbesondere sozial schwächere Studierende. Die uniko bekennt sich zu den Zielen des sog. „Bologna-Prozesses“ und damit zu einem kürzeren Erstabschluss. Die universitäre Basisausbildung jedoch generell auf die Bachelorstufe zu reduzieren, ist bildungspolitisch problematisch und in einigen Fächern auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht angebracht.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014, Entwurf von Bundesgesetzen über die Änderung des Universitätsgesetzes 2002 und des Studienförderungsgesetzes
(GZ. BMWF-52.250/0133-I/6/2010)
Beschluss des Präsidiums vom 18. November 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) nimmt zu den vorgeschlagenen Änderungen wie folgt Stellung:
Universitätsgesetz 2002
§ 54 Abs. 8: Die Verpflichtung zum Angebot von Parallellehrveranstaltungen konnte schon bisher nur eingelöst werden, wenn den Universitäten die dafür erforderlichen Ressourcen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Da typischerweise die Platzzahl von Lehrveranstaltungen gerade dann beschränkt wurde und wird, wenn die entsprechenden Ressourcen nicht gegeben sind, stand diese abstrakte Verpflichtung schon immer in einem Spannungsverhältnis zu den realen Gegebenheiten. Die Neufassung macht den Zusammenhang mit den beschränkten Ressourcen der Universitäten explizit und ist daher zu begrüßen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird vom 17.11.2010
GZ: BMeiA-AT.8.15.02/0264-I.2/2010
17. November 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz bezieht zur geplanten Novelle des
Konsulargebührengesetzes wie folgt Stellung:
Die Erhöhung der Gebühr für die Erteilung des Aufenthaltsvisums D von 75 auf 100 Euro erscheint übermäßig hoch. Die Begründung, dass das Visum durch den EU-Visakodex nun auch zu einem 90-tägigen Aufenthalt in einem anderen Schengenland berechtigt, ist nicht schlüssig: Studierende, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, konzentrieren sich während ihres Studienaufenthaltes auf ihr Studium und bereisen folglich nicht den gesamten Schengenraum.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank
Transparenzdatenbankgesetz (TDBG) GZ. BMF- 010000/0029-VI/A/2010
Wien, 1. Oktober 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz weist nachdrücklich darauf hin, dass
der Vollzug der vorgeschlagenen Regelungen unweigerlich einen zusätzlichen
administrativen Aufwand und damit zusätzliche Kosten verursachen wird, die
im Globalbudget der Universitäten keine Deckung finden. Insbesondere in
Zeiten erhöhten Spardrucks innerhalb öffentlicher Haushalte sollten alle
Maßnahmen vermieden werden, die einen zusätzlichen Kostendruck
verursachen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf des Fachhochschulplanes 2010/11 – 2012/13
13. August 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) dankt für die Übermittlung des Entwurfes eines Fachhochschulplanes 2010/11 – 2012/13 und merkt dazu grundsätzlich Folgendes an:
Aus Sicht der uniko fehlt dem Fachhochschulplan eine nachvollziehbare Einbettung in ein Gesamtkonzept für den tertiären Bildungsbereich. Die Fachhochschulen entwickeln sich ja nicht unabhängig von den anderen Segmenten im tertiären Sektor; es bedarf daher einer Klärung sowohl der künftigen Aufgaben und Profile dieser Institutionen im Kontext der Universitätsentwicklung als auch der Frage, wie offenkundige Systembrüche (Hochschulzugang, Finanzierung) zwischen den einzelnen Sektoren in Zukunft behoben werden können.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum ExpertInnenbericht LehrerInnenbildung Neu. Die Zukunft der pädagogischen Berufe.
Wien, 14. Juli 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt die umfassende Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Bildung für pädagogische Berufe in Österreich. Dieses Thema muss mit besonderer Sorgfalt unter Berücksichtigung aller Teilbereiche behandelt werden und bedarf einer eingehenden Konsultation durch Involvierung aller betroffenen Stakeholder. Der Endbericht der ExpertInnengruppe sollte als Teil eines Gesamtkonzeptes, das auch Fragen eines künftigen Dienstrechtsmodells, der Zukunft des schulischen Fächerkanons sowie der Schulorganisation betrifft, gesehen und unter diesem Gesichtspunkt diskutiert werden.
Stellungnahme der uniko zu den Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen Wissenschaften bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
Juni 2010
Wie bereits im Rahmen zahlreicher anderer Begutachtungen zu ähnlich gearteten Verordnungen während der vergangenen Jahre wiederholt festgehalten wurde, gibt es unseres Erachtens auch bei den vorliegenden Verordnungsentwürfen schwerwiegende, grundlegende Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Vorstudien, die zu einem Doktoratsstudium ohne entsprechende Verlängerung berechtigen sollen.
Die betreffenden Studiengänge scheinen vorwiegend nur einen sehr schmalen Bereich der für das jeweilige Doktorat erforderlichen Vorkenntnisse abzudecken, sodass von einer Einschlägigkeit dieser Programme für die betreffenden Doktorate nicht ausgegangen werden kann. Eine rechtzeitige Einbindung der Universitäten in diese Beurteilung wäre eigentlich unumgänglich, wird jedoch seitens des BMWF im jährlichen Rhythmus, offenbar systematisch, vermieden!
Gemäß§ 5 Abs. 3a FHStG hätte eigentlich der Fachhochschulrat im Einvernehmen mit jenen Universitäten, die in Betracht kommende Doktoratsstudien anbieten, die entsprechenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen festlegen müssen. Dies ist jedoch bis dato nie geschehen, da das Gesetz eine unrealistisch kurze Frist setzt. Stattdessen kommt regelmäßig die subsidiäre Regelung zur Anwendung, d. h. die Bundesministerin erlässt eine Verordnung, ohne die Fachmeinung der betreffenden Universitäten zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Kompetenzen von Maturanten/innen aus der Sicht der Universitäten
Beschluss vom 31. Mai 2010
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) bezieht zur Anfrage des Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) zum Thema Kompetenzen von Maturanten/innen vom 15. Jänner 2010 wie folgt Stellung:
Die Österreichische Universitätenkonferenz hält es grundsätzlich für sinnvoll, österreichweit einheitliche Mindeststandards für die schriftliche Matura zu erarbeiten, um die Notenaussagekraft zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Österreichische Universitätenkonferenz der Meinung, dass das derzeit in Österreich geltende „Berechtigungssystem“, wonach die abgebende Bildungsinstitution über die Eignung für den weiteren Bildungsweg entscheidet dahingehend zu ändern ist, dass zertifizierte Abschlüsse der höheren Schulen eine gute Voraussetzung, nicht jedoch hinreichende Bedingung für ein universitäres Studium darstellen sollen: im internationalen Vergleich legt in einem Großteil der Hochschulsysteme die aufnehmende Bildungsinstitution die Qualitätskriterien bzw. kreativen Kompetenzen für die Aufnahme fest. Eine Offenheit von Seiten der Universitäten gegenüber neuen Lernformen ist jedoch nur dann denkbar, wenn die aufnehmende Institution als Entscheidungsorgan fungieren kann. Dieser Ansatz gewinnt an Relevanz, wenn in Zukunft auch das non-formale und informelle Lernen in manchen Bereichen als Aufnahmekriterium in Betracht gezogen werden.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (WBV 2010)
vom 15. April 2010
Einleitend ist festzuhalten, dass sowohl die Einbindung von Vertretern der Universitäten als auch die Bemühungen um Vereinfachung und flexiblere Berichtsgestaltung aller an diesem Entwurf Beteiligter äußerst positiv gewertet werden.
Da die nachfolgende Stellungnahme auf wenige Punkte beschränkt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass diese Wissensbilanzreform in vielen Teilen als Kompromiss gesehen wird und dass die gesonderten, detaillierten Stellungnahmen der einzelnen Universitäten eine Vielzahl von weiteren Verbesserungsmöglichkeiten beinhalten, die nicht unbeachtet bleiben sollten.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zur Unternehmensberatungs-Verordnung
vom 29. Jänner 2010
zum Entwurf der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) geändert wird.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004
(BMWF-52.650/0001-I/6b/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
21. Dezember 2009
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf
„Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004“ wie folgt Stellung:
Die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 sowie die daraus resultierenden Änderungen der Studienbeitragsverordnung 2004 haben an den österreichischen Universitäten einen exorbitanten administrativen Aufwand sowie hohe zusätzliche Kosten verursacht. Die Administration dieser Gesetzesmaterie wird durch ständige Nachbesserungen durch das Bundesministerium infolge anlassfallbezogener Empfehlungen und Rechtsauskünfte immer schwieriger und unübersichtlicher. Eine Folge davon ist, dass auch Studierende diese Regelungen aufgrund des mangelnden Verständnisses für die Sachlogik dieser Materie nicht ausreichend akzeptieren.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die UG-Novelle 2009 wurde der Gesamtbetrag für den Ersatz der Einnahmen aus den Studienbeiträgen mit € 157 Millionen gedeckelt. Parallel dazu wurde durch die UG-Novelle ein weiterer Erlasstatbestand (Studienbeihilfenbezieher/innen) eingeführt. Schon dieser Erlasstatbestand war durch die pauschale Abgeltung durch das Ministerium nicht vollständig gedeckt. Nunmehr soll noch ein weiterer Erlasstatbestand (Mehrfachstudien) hinzutreten. Diese einseitigen Ausweitungen müssten mit einer echten Zusatzfinanzierung einhergehen, ansonsten sehen sich die Universitäten gezwungen, die Einführung weiterer Aufweichungen der Beitragspflicht aufgrund der budgetären Knappheit kategorisch abzulehnen.
§2d (1) Mehrfachstudien
Die Einführung dieses neuen Erlasstatbestands ist aus studienrechtlichen, finanziellen (siehe vorheriger Absatz), universitätspolitischen sowie aus administrativen Gesichtspunkten abzulehnen.
Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird
(BMWF-52.220/0010-I/6/2009)
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
16. Dezember 2009
Die Österreichsche Universitätenkonferenz nimmt hiermit zum Begutachtungsentwurf, mit dem die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Österreichische Universitätenkonferenz befürwortet grundsätzlich eine möglichst komplette Erfassung der Mobilitäten zu Lernzwecken. Die vorgeschlagene Erfassung aller programmbasierten Mobilitäten ab 2 Wochen löst dieses Problem allerdings nur teilweise. Leider werden auch weiterhin die Teilnahme an Wettbewerben und Meisterkursen bzw. kurzfristige wissenschaftliche Projekte im Ausland nicht erfasst, da deren Länge unter 2 Wochen liegt bzw. da sie selbst organisiert werden (Zu Z 6). Zu bedenken wird gegeben, dass durch unbekannte und zwischen den Universitäten möglicherweise stark abweichende Meldequoten die erhobenen Daten schlecht interpretierbar sein werden.
Für die Österreichische Universitätenkonferenz
Univ.Prof.Dipl.-Ing.Dr. Wolfhard Wegscheider e.h.
Vorsitzender des Forums Internationales der Österreichischen Universitätenkonferenz
Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“
Beschluss des Präsidiums vom 16. November 2009
(Verweise auf Seitenzahlen des Konsultationspapiers)
Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) knüpft in ihrer Stellungnahme an das am 2. März 2009 im Plenum der uniko in Salzburg verabschiedete Positionspapier „Externe Qualitätssicherung und Akkreditierung im Sektor der öffentlichen Universitäten“ an:
1. Das Ziel, einen nationalen Rahmen für die externe Qualitätssicherung über die Hochschulsektoren hinweg zu schaffen (S. 6) ist grundsätzlich zu begrüßen. Ein transparenteres Gesamtsystem und eine gemeinsame Agentur (S. 6) werden sich auf die Wahrnehmung der österreichischen Aktivitäten im Bereich der hochschulischen Qualitätssicherung positiv auswirken.
2. In ein Gesamtkonzept für den tertiären Bildungsbereich wären jedenfalls auch die Pädagogischen Hochschulen einzubeziehen (S. 6).
3. Das Ziel einer Verbesserung der vertikalen und horizontalen Durchlässigkeit im tertiären Bereich (S. 7) ist grundsätzlich unterstützenswert. Signifikante Fortschritte wird es in diesem Bereich allerdings nur dann geben, wenn das Recht und die Verantwortung der jeweils aufnehmenden Einrichtung außer Streit gestellt werden, die Voraussetzungen für einen Zugang zur nächst höheren Bildungsstufe zu definieren, wie dies in den führenden Hochschulsystemen selbstverständlich der Fall ist.
Stellungnahme der Universitätenkonferenz zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
GZ: BMI-LR1330/0018-III/1/c/2009
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz
27. Juli 2009
In Anlehnung an die von der OeAD-GmbH eingebrachte Stellungnahme zur Novellierung des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes schließen wir uns dieser in folgenden Punkten an und regen deren geeignete Berücksichtigung an:
§ 43 Abs. 4 NAG: Dass Forscher/innen mit Aufenthaltsbewilligung gem. § 67 NAG (d.h. Forscher/innen mit Aufnahmevereinbarung der Forschungseinrichtung) in Zukunft nach zwei Jahren Aufenthalt eine quotenfreie „Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt“ zur dauerhaften Niederlassung in Österreich erhalten können, begrüßen wir.
§ 45 Abs. 1a NAG: Die Anrechnung der Hälfte der Aufenthaltsdauer mit Aufenthaltsbewilligung für den Erhalt eines „Daueraufenthalt EG“ bedeutet eine Verkürzung der entsprechenden Wartefrist, sofern bereits eine Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Dies begünstigt z.B. Studierende, welche nach Abschluss eines Studiums in Österreich bereits eine Niederlassungsbewilligung erhalten haben.
§ 53 Abs. 1 NAG: Die gesetzliche Regelung, dass die Anmeldebescheinigung binnen vier Monaten beantragt werden muss, dient der Klarstellung.
§ 67 (1) NAG: Dass die Aufenthaltsbewilligung Forscher in Zukunft für zwei Jahre ausgestellt werden kann, ist eine zu begrüßende Verbesserung.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird
29. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Ministerialrat!
Die Österreichische Universitätenkonferenz nimmt zum do. Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, wie folgt Stellung:
Die Gewinnung von Informationen über studienbezogene Auslandsaufenthalte wird grundsätzlich unter der Voraussetzung begrüßt, dass diese Informationen anschließend den Universitäten ohne weitere Kosten in einer für strategische Analyse- und Planungszwecke der Universität geeigneten Form zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass die Daten der Universität auf Grund der vielfältigen Einflussfaktoren in diesem Bereich in der Regel auf Ebene der Einzelperson mit Informationen über Studienrichtung, Geburtsjahr etc. vorliegen müssen.
Stellungnahme der Österreichischen Universitätenkonferenz zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen / Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
(GZ. BMWF-52.220/0002 und 0003-I/6/2009)
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009
Wie bereits im Rahmen anderer Begutachtungen zu ähnlich gearteten Verordnungen während der vergangenen Jahre wiederholt festgehalten wurde, gibt es unseres Erachtens auch gegen die vorliegenden Verordnungsentwürfe schwerwiegende, grundlegende Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Vorstudien, die zu einem Doktoratsstudium ohne entsprechende Verlängerung berechtigen sollen.
Die betreffenden Studiengänge scheinen überwiegend nur einen sehr schmalen Bereich der für das jeweilige Doktorat erforderlichen Vorkenntnisse abzudecken, sodass von einer Einschlägigkeit dieser Programme für die betreffenden Doktorate nicht ausgegangen werden kann. Eine rechtzeitige Einbindung der Universitäten in diese Beurteilung wäre eigentlich unumgänglich, wird jedoch seitens des BMWF zum wiederholten Male, offenbar systematisch, vermieden.
Weiters möchte die Österreichische Universitätenkonferenz dezidiert darauf hinweisen, dass insbesondere im Bereich des Doktorats von der derzeitigen Berechtigungslogik - auch im Hinblick auf den internationalen Usus - abgegangen und diese durch eine Aufnahmelogik ersetzt werden sollte.
Weiters erscheint aus Sicht der Österreichischen Universitätenkonferenz die Kostenschätzung in den Erläuterungen unverständlich. Es hat den Anschein, als würde davon ausgegangen, dass die Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Doktoratsstudium keine Mehrkosten verursacht. Dies kann wohl nur als Ausdruck von Realitätsverweigerung verstanden werden. Auch dieser Punkt wurde in vergangenen Jahren wiederholt moniert und seitens des BMWF offenbar reaktionslos zur Kenntnis genommen.
Die Verordnungsentwürfe werden in der vorliegenden Form seitens der Österreichischen Universitätenkonferenz entschieden abgelehnt.
Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz
Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten
20. Jänner 2009
Präambel
Der Weiterbildung kommt in den Bereichen Gesellschaft, Wissenschaft und Erschließung der Künste sowie im Sinne der Profilbildung der Universitäten eine wesentliche Rolle zu. Durch die Weiterbildung treten Universitäten mit Absolvent/inn/en, Interessent/inn/en und/oder außeruniversitären Personen und Institutionen in Kontakt. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Österreichische Universitätenkonferenz ein Papier erarbeitet, in dem Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten dargelegt sind. Die vorliegenden Grundsätze und Empfehlungen dienen der Definition von Qualitätsstandards für das Weiterbildungsangebot der in der Universitätenkonferenz vertretenen öffentlichen Universitäten und damit der Orientierung in den vielfältigen Weiterbildungsangeboten.
I. Definition der universitären Weiterbildung und organisatorische Verankerung
Eine der Kernaufgaben von Universitäten ist die universitäre Weiterbildung. Sie richtet sich an Personen, die bereits über einen universitären Abschluss verfügen oder eine allgemeine Universitätsreife inklusive einschlägiger beruflicher Erfahrung außerhalb des tertiären Bildungssystems vorweisen können, und die erneut in den Lernprozess eintreten wollen. Das definierende Element der universitären Lehre ist die Verbindung zur Forschung, unter Beachtung der Einheit von Forschung, Erschließung der Künste und Lehre. Forschungsbezug, Reflexion, wissenschaftlicher Diskurs und ein hoher Anteil an eigenständiger Leistung der Studierenden sind charakteristisch für universitäres Lernen und Wissen und finden bei der Gestaltung von universitärer Weiterbildung Berücksichtigung.
Da universitäre Weiterbildung zu den Kernaufgaben von Universitäten zählt, ist eine dieser Bedeutung angemessene Organisationsform zu finden.
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Download Stellungnahmen
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das EU-Vollstreckungs-
amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommens- steuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, etc. geändert wird, 10. Oktober 2011 - Stellungnahme der uniko zum Bericht von Loprieno, Menzel und Schenker-Wicki: Zur Entwicklung und Dynamisierung der österreichischen Hochschullandschaft – eine Außensicht. Rahmenkonzept für einen Hochschulplan,
22. September 2011 - Stellungnahme der uniko zum Verordnungsentwurf über
die verpflichtende Studienberatung vor der erstmaligen Zulassung zu einem Universitätsstudium - Studienberatungsverordnung, September 2011 - Stellungnahme der uniko zu den Papieren Modulare Gestaltung von Curricula, ECTS-Einstufungstabelle und Gemeinsame Studienprogramme, Durchführung (Stand 2010), Juni 2011
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das NAG, das FPG 2005, das Asylgesetz 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden,
24. Jänner 2011 - Stellungnahme der uniko zum Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungs-
gesetz geändert wird, 24. Jänner 2011 - Stellungnahme der uniko
zum Entwurf eines Qualitätssicherungs- rahmengesetzes 2011, 10. Jänner 2011 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Änderung des Universitätsgesetzes 2002, 15. Dezember 2010
- Stellungnahme der uniko
zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsulargebühren- gesetz 1992 geändert wird, 17. November 2010 - Stellungnahme der uniko zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014, Entwurf von Bundesgesetzen über die Änderung des UG 2002
und des StudFG, 18. November 2010 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenaus-
gleichsgesetz 1967 geändert wird, 18. November 2010 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank,
1. Oktober 2010 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf des Fachhochschulplanes 2010/11–2012/13,
13. August 2010 - Stellungnahme der uniko zum ExpertInnenbericht LehrerInnenbildung Neu. Die Zukunft der pädagogischen Berufe,
14. Juli 2010 - Stellungnahme der uniko zu den Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen Wissenschaften bzw. der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen,
Juni 2010 - Stellungnahme der uniko zu Kompetenzen von Maturanten/innen aus der Sicht der Universitäten,
31. Mai 2010 - Stellungnahme der uniko zur Verordnung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über die Wissensbilanz (WBV 2010),
15. April 2010 - Stellungnahme der uniko zur Unternehmens- beratungs-Verordnung,
29. Jänner 2010 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf der Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004, 21. Dezember 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 geändert wird,
16. Dezember 2009 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier des BMWF „Neuordnung der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich“,
16. November 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf eines BG, mit dem das Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden,
27. Juli 2009 - Stellungnahme der uniko zum Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen geändert wird, 29. Juni 2009
- Stellungnahme der uniko zu Verordnungsentwürfen über die Doktoratsstudien der technischen bzw. der Sozial- und Wirtschafts-
wissenschaften für Absolventen von Fachhochschul-Masterstudiengängen 4. Mai 2009 - Grundsätze und Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot an Universitäten, Jänner 2009
- Stellungnahme der uniko zum Entwurf des ECTS User’s Guide (Version
6. Oktober 2008), 27. Oktober 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier Strategie zur Umsetzung des LLL in Österreich, September 2008
- Stellungnahme der uniko zu „Bologna beyond 2010“,
23. Juni 2008 - Stellungnahme der uniko zum Konsultationspapier - Nationaler Qualifikationsrahmen für Österreich, 18. Juni 2008
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