Stellungnahme
zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäten-Immobilienverordnung (Uni-ImmoV) geändert wird.
Geschäftszahl: 2024-0.228.321, 2.10.2024
zum Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitäten-Immobilienverordnung (Uni-ImmoV) geändert wird.
Geschäftszahl: 2024-0.228.321, 2.10.2024
OTS 19. 9. 2024
Als eine Entscheidungshilfe für die bevorstehende Nationalratswahl beleuchtet die Universitätenkonferenz das Verhältnis der fünf Parlamentsparteien zu Wissenschaft und Forschung. Dazu hat die uniko vier Schlüsselfragen an die Parteien gestellt, die Antworten haben in manchen Belangen weitgehende Übereinstimmung, in anderen bemerkenswerte Unterschiede zu Tage gefördert.
OTS 27.6.2024
Regierung ist qualitätssichernde Begleitmaßnahmen zur Verkürzung des Lehramtsstudiums bisher schuldig geblieben: Dienstrechtänderung für Lehrpersonal unerlässlich
Das Schul- und Studienjahr neigt sich dem Ende zu, und erst vor wenigen Wochen hat der Nationalrat eine Verkürzung des Lehramtsstudiums beschlossen, um dem Lehrer:innenmangel entgegenzuwirken. Demnach wird das Bachelor-Studium künftig nur drei anstatt der derzeitigen vier Jahre dauern mit der Absicht, dass nach drei Jahren bereits ein Berufseinstieg möglich ist.
Die Universitäten haben diese Ausbildungsreform unter der Bedingung, dass damit kein Qualitätsverlust für das Studium und in der Folge für den Schulunterricht verbunden ist, zur Kenntnis genommen und werden sie flexibel in den kommenden Studienjahren bis 2026 umsetzen. Als zentrales Kriterium für die Qualitätssicherung erachten die Universitäten, dass der – gegebenenfalls berufsbegleitende – Abschluss eines Masterstudiums Voraussetzung für eine vollwertige Lehrer:innenausbildung und Berufsberechtigung bleibt. Genau in dieser Hinsicht ist die Regierung jedoch eine entscheidende Maßnahme schuldig geblieben: die Anpassung des Lehrer:innendienstrechts.
Die Universitätenkonferenz, die Senatsvorsitzendenkonferenz und die Österreichische Hochschüler:innenschaft fordern die Regierung auf, die ausständigen Begleitmaßnahmen beizubringen, damit die Ausbildungsreform nicht zu Qualitätsverlusten im Schulsystem führt.
Derzeit sind im Lehrer:innendienstrecht Bachelor- und Master-Absolvent:innen gleichgestellt, was dazu führen könnte, dass es auf eine Reduktion der Ausbildungszeit auf drei Jahre hinausläuft und der Master zur Makulatur wird. Damit würden wichtige Ausbildungsteile fehlen, was auf das Schulsystem fatale Folgewirkungen hätte.
Uniko-Präsident Oliver Vitouch: „Schulen machen Zukunft. Bedingung dafür sind gut ausgebildete Lehrer:innen, im Fach ebenso wie in der Didaktik. Da braucht es, rechtlich abgesichert, mehr als Dauerprovisorium und Schmalspur.“
Stefan Krammer von der Senatsvorsitzendenkonferenz: „Wir haben in Zusammenhang mit der Verkürzung der Lehramtsausbildung von Anfang an darauf hingewiesen, dass Änderungen im Hochschulgesetz nur durch entsprechende Anpassungen im Lehrer:innendienstrecht möglich sind. Die gesetzliche Verankerung dazu bleibt die Regierung bis dato schuldig und nimmt damit eine weitere Deprofessionalisierung des Lehrberufs in Kauf.“
Das Vorsitzteam der ÖH sieht hier ebenfalls akuten Handlungsbedarf der Bundesregierung: „In Bezug auf die Dienstrechtsnovelle große mediale Ankündigungen zu machen und dann alles Relevante in eine Rechtsmaterie zu verschieben, ist kein respektvoller Umgang mit Lehrpersonen. Lehrer:innen und auch jene, die auf diesen Beruf hin ein Studium beginnen, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Politik muss sich daher ihrer Sorgen und Forderungen schleunigst annehmen.“
OTS 10.6.2024
Europa muss als Forschungsstandort wettbewerbsfähig bleiben. Dazu braucht es digitale Infrastruktur, ambitionierte Finanzierung und europäische Zielsteuerung.
Kontakt: doris.schoeberl@uniko.ac.at
Einwahl zur Sitzung ab 11.30 Uhr möglich. Sitzungsstart um 12.00 Uhr
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