PromoLi2
Aufgrund einer weiteren Förderung des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist eine Neuauflage von PromoLi möglich. Es werden sechs Stellen gefördert. Es nehmen 17 Universitäten am Projekt teil.
Die beteiligten Universitäten schreiben ab 20. März 2024 diese Stellen in den Mitteilungsblättern aus. Bewerber:innen können sich nur an einer Universität bewerben. Jede Universität führte eine eigene Begutachtung durch. Die endgültige Vergabe erfolgte durch ein Gremium im Rahmen des Projektes PromoLi.
PromoLi - Promotionsstellen ohne Limit
Den Universitäten kommt als Bildungsstätten eine besondere Verantwortung im Bereich der Diversität zu. Neben den „klassischen“ Zielen der Gleichstellung stellt Inklusion mit der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention eine Kernaufgabe von Hochschulen und Universitäten dar.
ZIELSETZUNG
Ein langfristiges Ziel von PromoLi ist es, österreichweit an den Universitäten eine hinreichende Zahl an Stellen in Form eines dauerhaften Förderprogramms zu schaffen, auf denen Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung promovieren können, um diesen Personen die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere bzw. einen Einstieg in die außeruniversitäre Forschung bzw. eine adäquate erwerbsmäßige Tätigkeit zu ermöglichen.
Dabei wird das Projekt geleitet von der Idee der
- Förderung von ausgezeichneten, dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zurechenbaren, Wissenschafter_innen und Künstler_innen auf Promotionsniveau,
- Schaffung von Promotionsstellen an möglichst allen österreichischen Universitäten mit befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 4 (in Ausnahmefällen 6) Jahren im Ausmaß von 20 bis 30 Wochenstunden,
- Unterstützung von Personen, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zurechenbare sind, bei der beruflichen Integration im Wissenschaftsbetrieb oder im Kunstbereich bzw. in der qualifizierten Arbeitswelt.
ZIELGRUPPE
Personen mit abgeschlossenem Diplom- oder Masterstudium, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten im Sinne § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) angehören und ein Dissertationsstudium anstreben.