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Pädagog:innenbildung

Die österreichischen Universitäten stehen zu ihrer Schlüsselrolle in der sich verändernden Lehrer:innen- bzw. Pädagog:innenbildung und betonen sowohl ihren kreativen Gestaltungswillen als auch ihre Bereitschaft, neue Wege zu gehen und durch innovative Ansätze die Qualifizierung künftiger Lehrer:innen bzw. Pädagog:innen nachhaltig zu verbessern. 

Hochschulrechtspaket 2024

Zum Gesetzesentwurf bzgl. Änderung des Universitätsgesetzes, Hochschulgesetzes, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes u.a. 2024, mit dem die Pädagog:innenbildung erneut geändert bzw. das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) auf eine Struktur aus drei Jahren Bachelorstudium und zwei Jahren Masterstudium verkürzt werden soll, hat sich die uniko in einer Stellungnahme geäußert.

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitätengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden soll (2017)

Die uniko hat mit ihren Mitgliedern eine Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen erarbeitet, die im Mai 2017 bekannt gemacht wurde. Diese ist hier abrufbar.

Stellungnahme der uniko zur Dienstrechts-Novelle 2013 - Pädagogischer Dienst vom 24. September 2013

Die Task Force Lehramt hat im September 2013 eine ausführliche Stellungnahme zur Dienstrechts-Novelle - Pädagogischer Dienst erarbeitet. Darin warnt die uniko  vor Schwachstellen im Lehrerdienstrecht, da die Anforderungen für den Berufseinstieg nicht erfüllt werden. Die begonnene Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung muss durch ein zeitgemäßes Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ergänzt werden, das sicherstellt, dass die Ausübung der Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe an einen universitären Master- bzw. Diplomabschluss gebunden ist. Siehe dazu im Detail die OTS-Aussendung vom 25. September 2013.

Die Task Force Lehramt hat im April 2013 eine Stellungnahme zu den vorgelegten Begutachtungsentwürfen für das Hochschulgesetz 2005 (HG), das Universitätsgesetz 2002 (UG) und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) erarbeitet, die am 29. April 2013 von der Plenarversammlung der uniko einstimmig beschlossen wurde. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden in einigen Punkten als nicht ausreichend eingeschätzt und konterkarieren den qualitativen Weiterentwicklungsaspekt. Im Folgenden werden die grundlegenden Problembereiche kurz angeführt:

Positionspapier zur PädagogInnenbildung NEU vom 15. Oktober 2012

Die Task Force Lehramt hat ein Positionspapier zur PädagogInnenbildung NEU für die Ausbildung der LehrerInnen der Sekundarstufen I und II erarbeitet, das von der Plenarversammlung der uniko einstimmig beschlossen wurde. Die grundlegenden Positionen sind im folgenden kurz zusammengefasst

  • Die Ausbildung wird auf die Bachelor-/Masterstruktur (240+120 ECTS) umgestellt; daneben können im Kunstbereich Diplomstudiengänge weitergeführt werden.
  • Die Ausbildung umfasst insgesamt 360 ECTS und beinhaltet eine wissenschaftliche Reflexion und Begleitung der Induktionsphase als Teil des Master- respektive Diplomstudiums.
  • Voraussetzung für eine volle Lehrbefähigung von LehrerInnen der Sekundarstufe I und II ist ein Masterabschluss (Diplomabschluss für den Kunstbereich).
  • BachelorabsolventInnen können z.B. in folgenden Berufsfeldern tätig werden: individuelle Lernförderung, Nachmittagsbetreuung.